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Datenverarbeitungszusatz

Zuletzt aktualisiert: 13. August 2026

AI92 wird betrieben von MASADA GATEWAY LTD, dem eingetragenen Firmennamen von Portail Masada Ltée (Québec Unternehmensnummer 1177060754).
Eingetragener Firmensitz: 18C-3107 av. des Hôtels, Québec (Québec) G1W4W5, Kanada
Büro in Lagos: Plot 274 Ajose Adeogun Street, Victoria Island, Lagos 101241, Nigeria — Koloxo West Africa Ltd (RC 1876604), ein verbundenes Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle.

Definitionen

Gilt für: Alle Kunden

Für die Zwecke dieser Datenverarbeitungsvereinbarung haben grossgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, die Bedeutung, die ihnen in den AI92-Nutzungsbedingungen zukommt. Grossgeschriebene Datenschutzbegriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den geltenden Datenschutzgesetzen gemäss der Definition in diesem Abschnitt zukommt.

Anwendbare Datenschutzgesetze. "Anwendbare Datenschutzgesetze" bezeichnet alle datenschutz-, datenschutzrechtlichen und ähnlichen Gesetze, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser DPA gelten, in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:

Europa. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2016/679, "DSGVO"), die Datenschutz-Grundverordnung des Vereinigten Königreichs in Verbindung mit dem Data Protection Act 2018, das Bundesgesetz über den Datenschutz ("FADP") der Schweiz, das norwegische Gesetz über personenbezogene Daten, das isländische Gesetz 90/2018, das liechtensteinische Datenschutzgesetz und die Durchführungsgesetze zum Datenschutz jedes Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums.

Nordamerika. In den Vereinigten Staaten: der California Consumer Privacy Act in der Fassung des California Privacy Rights Act ("CCPA/CPRA"), der Virginia Consumer Data Protection Act, der Colorado Privacy Act, der Connecticut Data Privacy Act, der Utah Consumer Privacy Act, der Texas Data Privacy and Security Act, der Oregon Consumer Privacy Act und analoge Datenschutzgesetze auf bundesstaatlicher Ebene, sobald diese in Kraft treten. In Kanada: der Personal Information Protection and Electronic Documents Act ("PIPEDA"), das Gesetz 25 von Quebec, der Personal Information Protection Act von Alberta, der Personal Information Protection Act von British Columbia und der Privacy Act.

Lateinamerika und die Karibik. Das brasilianische Datenschutzgesetz ("LGPD", Gesetz 13.709), das mexikanische Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten im Besitz von Privatpersonen ("LFPDPPP"), das argentinische Gesetz 25.326 zum Schutz personenbezogener Daten, das kolumbianische Gesetz 1581 von 2012, das chilenische Gesetz 19.628, das peruanische Gesetz 29733, das uruguayische Gesetz 18.331, das ecuadorianische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, das costa-ricanische Gesetz 8968, das dominikanische Gesetz 172-13, das panamaische Gesetz 81 von 2019, das paraguayische Gesetz 6534/2020 und die analogen Gesetze aller anderen Länder der Region.

Afrika. Der südafrikanische Protection of Personal Information Act ("POPIA"), der Nigeria Data Protection Act 2023 ("NDPA") und die Nigeria Data Protection Regulation 2019, der kenianische Data Protection Act 2019, das ägyptische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz 151 von 2020), das ghanaische Data Protection Act 2012, das marokkanische Gesetz 09-08, das tunesische Gesetz 2004-63, das mauritische Data Protection Act 2017, das senegalesische Gesetz 2008-12, das ivorische Gesetz 2013-450, das ruandische Gesetz 058/2021, das ugandische Data Protection and Privacy Act 2019, das tansanische Personal Data Protection Act 2022, das simbabwische Cyber and Data Protection Act 5 von 2021, das algerische Gesetz 18-07, das madagassische Gesetz 2014-038, das Übereinkommen der Afrikanischen Union über Cybersicherheit und den Schutz personenbezogener Daten ("Malabo-Konvention"), das ECOWAS-Zusatzgesetz über den Schutz personenbezogener Daten und die analogen Gesetze aller anderen afrikanischen Nationen.

Asien-Pazifik. Der australische Privacy Act 1988, der neuseeländische Privacy Act 2020, das japanische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten ("APPI"), das südkoreanische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten ("PIPA"), das singapurische Personal Data Protection Act 2012 ("PDPA"), das thailändische Personal Data Protection Act B.E. 2562 (2019), das vietnamesische Personal Data Protection Decree 13/2023, das philippinische Data Privacy Act von 2012, das indonesische Personal Data Protection Law 27/2022, das malaysische Personal Data Protection Act 2010, das indische Digital Personal Data Protection Act 2023 ("DPDPA"), das chinesische Personal Information Protection Law ("PIPL"), das taiwanische Personal Data Protection Act, die Personal Data (Privacy) Ordinance von Hongkong, das Personal Data Protection Act von Macau und die analogen Gesetze aller anderen Gerichtsbarkeiten im asiatisch-pazifischen Raum.

Naher Osten. Das Bundesgesetz Nr. 45 von 2021 der Vereinigten Arabischen Emirate über den Schutz personenbezogener Daten und das Datenschutzgesetz des Dubai International Financial Centre, das Datenschutzgesetz von Saudi-Arabien, das israelische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre 5741-1981 und seine Durchführungsbestimmungen, das katarische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre personenbezogener Daten (Gesetz 13/2016) und die QFC-Datenschutzbestimmungen, das bahrainische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz 30/2018), das omanische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Königlicher Erlass 6/2022), das jordanische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von 2023, das türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten ("KVKK", Gesetz 6698) und die analogen Gesetze aller anderen Gerichtsbarkeiten des Nahen Ostens.

Eurasien und andere Regionen. Das russische Bundesgesetz über personenbezogene Daten (Nr. 152-FZ), das kasachische Gesetz über personenbezogene Daten und deren Schutz, das usbekische Gesetz über personenbezogene Daten und die analogen Gesetze aller anderen Gerichtsbarkeiten, in denen AI92 oder der Kunde personenbezogene Daten verarbeiten.

Auffangbecken. Alle anderen datenschutz-, datenschutz-, telekommunikationsgeheimnis-, sektorbezogenen oder ähnlichen Gesetze einer Gerichtsbarkeit, die für AI92 oder den Kunden im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Kundenpersonendaten gemäss dieser DPA gelten. AI92 überwacht die regulatorischen Entwicklungen weltweit und aktualisiert diese Liste (und die Praktiken, die sie umsetzen), sobald neue Gesetze in Kraft treten.

Wo diese Regelungen unterschiedliche Terminologien für analoge Konzepte verwenden, verwendet diese DPA die DSGVO-Terminologie und behandelt die Entsprechungen nach anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen als kompatible Begriffe. Wo eine Regelung zwingende zusätzliche Anforderungen auferlegt (wie z. B. die Registrierung bei einer Aufsichtsbehörde, die Benennung eines lokalen Vertreters oder spezifische Vertragsklauseln), vereinbaren AI92 und der Kunde, diesen Anforderungen durch die Standardvertragsklauseln, das UK Addendum oder einen regimespezifischen Rider gemäss dem Abschnitt über internationale Datenübermittlungen Rechnung zu tragen.

Verantwortlicher bezeichnet die Partei, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.

Auftragsverarbeiter bezeichnet eine Partei, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Kundenpersonendaten bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die in Kundeneingaben enthalten sind oder im Zusammenhang mit der Nutzung der API-Dienste durch den Kunden generiert werden.

Unterauftragsverarbeiter bezeichnet jeden von AI92 beauftragten Auftragsverarbeiter, der Kundenpersonendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, einschliesslich der Hosting-Provider, des Zahlungsabwicklers und der nachgelagerten Dienstleister von AI92.

Rollen der Parteien

Gilt für: Alle Kunden

Im Rahmen der durch die Bedingungen und diesen DPA geregelten Beziehung ist der Kunde der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten des Kunden und AI92 ist ein Auftragsverarbeiter. AI92 wird von Masada Gateway Ltd betrieben. Integrationen mit Meta-Plattformen (Facebook, Instagram und Threads) werden über Koloxo West Africa Ltd, den registrierten Entwickler unserer Meta-Anwendungen, bereitgestellt, der als Auftragsverarbeiter für diese Integrationen im Namen von Masada Gateway Ltd fungiert.

AI92 kann bestimmte personenbezogene Daten auch als separater Verantwortlicher verarbeiten, einschließlich Daten, die für den Betrieb des Geschäfts von AI92 erforderlich sind (Kundenbeziehungsdaten, Abrechnungsdaten, Authentifizierungsdaten, Audit-Daten). Die Bedingungen, die diese Verarbeitung durch den Verantwortlichen regeln, sind in der Datenschutzrichtlinie von AI92 unter ai92.ai/privacy-policy beschrieben.

Anweisungen des Auftragsverarbeiters

Gilt für: Alle Kunden

AI92 verarbeitet personenbezogene Kundendaten nur auf der Grundlage der dokumentierten Anweisungen des Kunden, wie in den Bedingungen und diesem DPA dargelegt, oder wie es das geltende Recht erfordert.

Wenn AI92 nach geltendem Recht verpflichtet ist, personenbezogene Kundendaten anders als vom Kunden angewiesen zu verarbeiten, informiert AI92 den Kunden (soweit gesetzlich zulässig) vor der Verarbeitung über diese Anforderung.

Vertraulichkeit

Gilt für: Alle Kunden

AI92 stellt sicher, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten befugten Mitarbeiter Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger schützend sind als die in den Nutzungsbedingungen dargelegten.

Sicherheit der Verarbeitung

Gilt für: Alle Kunden

AI92 implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko, das von der Verarbeitung von Kunden-Personenbezogenen Daten ausgeht, angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, einschließlich:

(a) Pseudonymisierung und Verschlüsselung von personenbezogenen Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung;

(b) die Fähigkeit, die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit von Verarbeitungssystemen zu gewährleisten;

(c) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit von und den Zugriff auf personenbezogene Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls zeitnah wiederherzustellen;

(d) ein Verfahren zur regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Die aktuelle Implementierung dieser Maßnahmen ist in der Sicherheitsdokumentation von AI92 beschrieben. Die SOC 2-Prüfberichte von AI92 sind für den Kunden auf Anfrage unter Geheimhaltungsbedingungen erhältlich.

Unterauftragsverarbeiter

Gilt für: Alle Kunden

Der Kunde autorisiert AI92, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kunden-Personenbezogenen Daten zu beauftragen, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

(a) AI92 führt eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter unter ai92.ai/sub-processors;

(b) AI92 benachrichtigt den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus über jede Hinzufügung oder jeden Austausch eines Unterauftragsverarbeiters;

(c) Der Kunde kann innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Benachrichtigung aus angemessenen Gründen gegen jeden neuen Unterauftragsverarbeiter Einspruch erheben – kann der Einspruch des Kunden nicht gelöst werden, kann der Kunde die betroffenen API-Dienste kündigen und eine anteilige Rückerstattung aller vorausbezahlten Gebühren erhalten;

(d) AI92 legt jedem Unterauftragsverarbeiter Datenschutzpflichten auf, die nicht weniger schützend sind als die in dieser DPA.

Zu den anfänglichen Unterauftragsverarbeitern gehören die Hosting-Anbieter von AI92 (Amazon Web Services, Microsoft Azure, Google Cloud Platform – für die unter ai92.ai/sub-processors dokumentierten Regionen und Dienste), der Zahlungsabwickler (Stripe, Inc.) und der Dokumentationshost (Mintlify, Inc.). Die Liste unter ai92.ai/sub-processors ist die maßgebliche aktuelle Aufzeichnung.

Internationale Datenübermittlungen

Gilt für: Alle Kunden

Die Verarbeitung von Kundenpersonendaten durch AI92 kann die Übermittlung dieser Daten in ein anderes Land als das, in dem der Kunde oder die betroffenen Personen ansässig sind, beinhalten. Soweit eine solche Übermittlung durch anwendbare Datenschutzgesetze eingeschränkt ist, implementiert AI92 den grenzüberschreitenden Übermittlungsmechanismus, der durch das Recht der Ursprungsgerichtsbarkeit vorgeschrieben oder anerkannt ist. Die Mechanismen in diesem Abschnitt gelten auf einer Pro-Jurisdiktions-Basis, und AI92 kann sich für eine bestimmte Übermittlung auf mehr als einen Mechanismus verlassen.

Europa und das Vereinigte Königreich. Für Übermittlungen, die der DSGVO oder der UK DSGVO unterliegen, übernehmen die Parteien die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss 2021/914/EU, Module 2 – Verantwortlicher zu Auftragsverarbeiter), die durch Verweis einbezogen und wie folgt ausgefüllt werden: (i) die Fristen in den Klauseln 9 und 14 der SCCs werden gemäß den anwendbaren Schwellenwerten der DSGVO ausgefüllt; (ii) die Andockklausel gilt nicht für zusätzliche Parteien ohne Zustimmung des Kunden; (iii) Anhang I (Liste der Parteien) wird mit den Identifikationsinformationen des Kunden aus der Registrierung und AI92 als Datenimporteur ausgefüllt; (iv) Anhang II (Technische und organisatorische Maßnahmen) verweist auf die Sicherheitsdokumentation von AI92; und (v) Anhang III (Unterauftragsverarbeiter) verweist auf die von AI92 geführte Liste der Unterauftragsverarbeiter. Für Übermittlungen unter der UK DSGVO übernehmen die Parteien zusätzlich den International Data Transfer Addendum des UK Information Commissioner zu den SCCs. Sofern AI92 eine aktuelle Zertifizierung unter dem EU–US Data Privacy Framework, dem Swiss–US Data Privacy Framework oder der UK Extension zum EU–US Data Privacy Framework besitzt, können sich die Parteien auch auf diese Zertifizierung für Übermittlungen an die US-Infrastruktur von AI92 verlassen.

Schweiz. Für Übermittlungen, die dem Schweizer FADP unterliegen, übernehmen die Parteien die SCC, wie sie vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ("EDÖB") anerkannt sind, mit den vom EDÖB für den Schweizer Rechtskontext veröffentlichten Anpassungen.

Lateinamerika. Für Übermittlungen, die dem brasilianischen LGPD unterliegen, setzen die Parteien die grenzüberschreitende Übermittlungsregelung gemäss den Artikeln 33 bis 36 LGPD um, einschliesslich des Rückgriffs (falls zutreffend) auf Standardvertragsklauseln, die von der brasilianischen Autoridade Nacional de Proteção de Dados ("ANPD") gemäss Resolution 19/2024 verabschiedet wurden, sowie auf jede spezifische Genehmigung, die von der ANPD erteilt wurde, falls erforderlich. Für Übermittlungen, die dem mexikanischen LFPDPPP unterliegen, stellt AI92 dem Kunden die in Artikel 36 LFPDPPP und der Durchführungsverordnung geforderten Offenlegungen zur Verfügung, und der Kunde holt die von den betroffenen Personen geforderten Einwilligungen ein. Für Übermittlungen, die dem argentinischen Gesetz 25.326, dem kolumbianischen Gesetz 1581, dem chilenischen Gesetz 19.628, dem peruanischen Gesetz 29733 oder anderen LATAM-Regelungen unterliegen, implementiert AI92 die Standardvertragsklauseln oder einen anderen Mechanismus, der von der Aufsichtsbehörde der jeweiligen Gerichtsbarkeit anerkannt wird.

Afrika. Für Übermittlungen, die dem südafrikanischen POPIA unterliegen, stellt AI92 die Einhaltung von Abschnitt 72 POPIA sicher und holt die Einwilligung der betroffenen Person ein oder beruft sich auf eine anwendbare Rechtsgrundlage. Für Übermittlungen, die dem nigerianischen NDPA, dem kenianischen Data Protection Act oder anderen afrikanischen Regelungen unterliegen, stellt AI92 die Einhaltung der grenzüberschreitenden Übermittlungsanforderungen sicher, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde auferlegt werden (einschliesslich der Nigeria Data Protection Commission, des Office of the Data Protection Commissioner of Kenya, des South African Information Regulator und anderer gleichwertiger Aufsichtsbehörden), und implementiert die Standardvertragsklauseln, die Zertifizierung oder einen anderen von dieser Behörde anerkannten Mechanismus. AI92 wird sich bei Bedarf registrieren oder einen lokalen Vertreter benennen und Anfragen der lokalen Aufsichtsbehörde innerhalb der geltenden Fristen beantworten.

Asien-Pazifik. Für Übermittlungen, die dem chinesischen PIPL unterliegen, übernehmen die Parteien den von der Cyberspace Administration of China herausgegebenen Standardvertrag für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten, führen eine Sicherheitsbewertung mit der CAC durch, wenn die Übermittlungsschwellenwerte überschritten werden, oder verlassen sich auf eine Zertifizierung, die im Rahmen des PIPL anerkannt ist, je nachdem, was zutrifft. Für Übermittlungen, die dem indischen DPDPA unterliegen, beschränkt AI92 die Übermittlungen auf Gerichtsbarkeiten, die durch die gemäss Abschnitt 16 DPDPA erlassenen Mitteilungen zulässig sind, und hält alle spezifischen Bedingungen ein, die durch die Regeln auferlegt werden. Für Übermittlungen, die dem australischen Privacy Act unterliegen, unternimmt AI92 angemessene Schritte gemäss Australian Privacy Principle 8, um sicherzustellen, dass der ausländische Empfänger die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den APPs behandelt. Für Übermittlungen, die dem japanischen APPI, dem südkoreanischen PIPA, dem singapurischen PDPA, dem thailändischen PDPA, dem vietnamesischen PDPD, dem philippinischen DPA, dem indonesischen PDP Law, dem malaysischen PDPA, dem taiwanischen PDPA, der Hongkonger PDPO oder anderen asiatisch-pazifischen Regelungen unterliegen, implementiert AI92 die Standardvertragsklauseln, die Zertifizierung, den Mechanismus der Regierungsübereinkunft oder einen anderen von der Aufsichtsbehörde der jeweiligen Gerichtsbarkeit anerkannten Übermittlungsmechanismus.

Naher Osten. Für Übermittlungen, die dem UAE PDPL, dem Dubai International Financial Centre Data Protection Law, dem Saudi Arabia PDPL, dem israelischen Privacy Protection Law, dem Qatar PDPPL, dem Bahrain PDPL, dem Oman PDPL, dem Jordan PDPL, dem Turkey KVKK oder anderen nahöstlichen Regelungen unterliegen, implementiert AI92 die Standardvertragsklauseln, die Angemessenheitsentscheidung oder einen anderen von der Aufsichtsbehörde der jeweiligen Gerichtsbarkeit anerkannten Mechanismus und registriert oder benennt bei Bedarf einen lokalen Vertreter.

Eurasien und andere Regionen. Für Übermittlungen, die dem russischen Bundesgesetz 152-FZ unterliegen, erfüllt AI92 die Lokalisierungsanforderungen von Artikel 18(5) und holt bei Bedarf die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person ein. Für Übermittlungen, die dem kasachischen Gesetz über personenbezogene Daten, dem usbekischen Gesetz über personenbezogene Daten oder einem anderen anwendbaren Datenschutzgesetz unterliegen, implementiert AI92 den grenzüberschreitenden Übermittlungsmechanismus, der durch das Recht der Ursprungsgerichtsbarkeit vorgeschrieben oder anerkannt ist.

Allgemein. Wenn die anwendbaren Datenschutzgesetze der Gerichtsbarkeit eines Kunden einen spezifischen Übermittlungsmechanismus, Vertragsklauseln oder eine behördliche Anmeldung erfordern, die oben nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird AI92 auf angemessene Anfrage des Kunden und auf Kosten des Kunden (falls vorhanden) die zusätzlichen Dokumente ausführen oder implementieren, die vernünftigerweise erforderlich sind, um diesen Mechanismus zu verwirklichen. AI92 überwacht die regulatorischen Entwicklungen weltweit und aktualisiert die oben genannten Übermittlungsmechanismen, sobald neue Anforderungen in Kraft treten.

Rechte der betroffenen Person

Gilt für: Alle Kunden

AI92 benachrichtigt den Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, unverzüglich, wenn AI92 eine Anfrage einer betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch erhält (eine Anfrage der betroffenen Person). AI92 antwortet auf eine solche Anfrage der betroffenen Person nur auf Anweisung des Kunden, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

AI92 stellt dem Kunden die Informationen und die angemessene Unterstützung zur Verfügung, die der Kunde benötigt, um auf eine Anfrage einer betroffenen Person zu antworten, einschließlich der Bereitstellung oder Erleichterung der Bereitstellung eines Datenexports.

Benachrichtigung bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Gilt für: Alle Kunden

AI92 benachrichtigt den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntnisnahme, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Kunden-Personenbezogene Daten betrifft.

Die Benachrichtigung enthält, soweit dann bekannt: (a) eine Beschreibung der Art der Verletzung, einschließlich der Kategorien personenbezogener Daten und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen; (b) die wahrscheinlichen Folgen; (c) die Maßnahmen, die ergriffen wurden oder vorgeschlagen werden, um die Verletzung zu beheben; und (d) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktstelle für weitere Informationen.

Datenschutz-Folgenabschätzungen

Gilt für: Alle Kunden

Auf Anfrage leistet AI92 dem Kunden angemessene Unterstützung bei jeder Datenschutz-Folgenabschätzung oder vorherigen Konsultation mit Aufsichtsbehörden, die der Kunde gemäß Artikel 35 der DSGVO oder analogen Bestimmungen des LATAM-Datenschutzrechts durchführen muss.

Rückgabe und Löschung von Kunden-Personenbezogenen Daten

Gilt für: Alle Kunden

Bei Beendigung der Bedingungen gibt AI92 nach Wahl des Kunden die Kunden-Personenbezogenen Daten zurück oder löscht sie, vorbehaltlich der Aufbewahrung gemäß geltendem Recht und wie in dieser DPA zulässig.

AI92 darf Kunden-Personenbezogene Daten nur aufbewahren, soweit dies nach geltendem Recht (einschließlich steuerrechtlicher Verpflichtungen) erforderlich ist oder wie in dieser DPA zulässig, für den in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Aufbewahrungszeitraum für Audit-Protokolle oder für den in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Aufbewahrungszeitraum für Kreditbücher.

Prüfrechte

Gilt für: Alle Kunden

Der Kunde (oder ein unabhängiger, von AI92 in zumutbarer Weise akzeptierter Wirtschaftsprüfer, der an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist) kann die Einhaltung dieser DPA durch AI92 nicht mehr als einmal innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung von mindestens dreißig (30) Tagen, während der normalen Geschäftszeiten von AI92 und auf Kosten des Kunden prüfen.

Anstelle einer Vor-Ort-Prüfung kann AI92 dem Kunden seine jeweils aktuellen SOC 2-Prüfberichte, Penetrationstester-Berichte und andere relevante Bescheinigungen von Drittanbietern zur Verfügung stellen. Der Kunde akzeptiert diese als Erfüllung seiner Prüfrechte, es sei denn, sie gehen nicht auf die berechtigten Bedenken des Kunden ein.

Geltendes Recht und Konflikt

Gilt für: Alle Kunden

Diese DPA unterliegt demselben Recht wie die Nutzungsbedingungen, es sei denn, zwingendes Datenschutzrecht erfordert ein anderes anwendbares Recht.

Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen und dieser DPA hat diese DPA Vorrang in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wenn Sie ein Enterprise-Kunde mit einem Master Services Agreement (MSA) sind, können die DPA-Bedingungen durch Ihr MSA geändert werden. Im Falle eines Konflikts hat das MSA Vorrang.

Kontakt

Gilt für: Alle Kunden

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